AGB



Allgemeine Geschäftsdbedingungen

Josef UHER Computersyseme
2286 Haringsee
Pframastraße 17

1. Geltungsbereich:
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von uns erbrachten Leistungen und verkauften Waren, und zwar nicht nur für den vorliegenden Geschäftsfall, sondern auch für alle weiteren Geschäftsfälle, auch wenn sie im Einzelfall nicht gesondert vereinbart wurden. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sowie allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner verpflichten uns nur dann, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich .zugestimmt haben. Wir sind nicht verpflichtet, abweichenden Bedingungen zu widersprechen. Die Annahme von Zahlungen bedeutet keine Zustimmung zu abweichenden Bedingungen.
2. Preise und Lieferkonditionen:
Alle von uns genannten Artikel-Preise (Hardware- und Software-Komponenten) sind Netto und verstehen sich exklusive Versandkosten (z.B. für Transport und Versicherung), ARA-Kosten, Umsatzsteuer und Installationsgebühren. Wir sind berechtigt, die am Tag der Lieferung gültigen Preise zu verrechnen. Sind diese gegenüber dem Vertragspreis um mehr als 10 % höher, so hat der Auftraggeber das Recht, ohne gegenseitige Schadenersatzansprüche mittels eingeschriebenen Briefes zurückzutreten. Abweichungen einzelner Hardware-Komponenten sind zulässig, sofern diese qualitativ gleichwertig sind. Sämtliche Anbote basieren auf den Angaben des Kunden. Wir haften insbesondere nicht für Schadenersatzansprüche, die aus mangelhaften Angaben über die Anzahl der erforderlichen Lizenzen entstehen können. Wir sind um eine möglichst pünktliche Einhaltung der Liefertermine bemüht, können aber bedingt durch die unterschiedliche Verfügbarkeit der Ware bei unseren Vorlieferanten eine Lieferung nur nach Maßgabe der dort gegebenen Verfügbarkeit zusagen. Von allfälligen Verzögerungen werden wir den Kunden rechtzeitig informieren. Ansprüche wegen verspäteter Lieferung, insbesondere Schadenersatzansprüche oder Konventionalstrafen werden einvernehmlich ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig!
3. Zahlungsbedingungen:
Unsere Rechnungen sind unverzüglich nach Rechnungserhalt ohne Abzüge zur Bezahlung fällig. Die gelieferte Ware bleibt bis zur gänzlichen Bezahlung unser Eigentum. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Referenzzinssatz sowie sämtlicher Kosten gerichtlicher und außergerichtlicher Betreibungsmaßnahmen (insbesondere Mahn- und Inkassospesen, wobei für jedes Mahnschreiben ein Betrag von mindestens 12,50 zuzüglich MwSt. angemessen ist) zu verrechnen. Wechsel und Scheck nehmen wir nur im Falle einer ausdrücklichen Vereinbarung entgegen. Sämtliche mit der Einlösung von Wechsel oder Scheck verbundenen Kosten, Spesen und Steuern gehen zu Lasten des Kunden.
4. Gewährleistung:
Allenfalls bei der Lieferung der Ware vorhandene und erkennbare Mängel sind bei sonstigem Anspruchsverlust unverzüglich vom Kunden zu rügen. Bei allen Geräten kommen zur Abwicklung der Garantie die Bestimmungen der Hersteller zur Anwendung. In diesen Fällen (Herstellergarantie) ist gegebenenfalls die Garantieabwicklung direkt zwischen dem Hersteller und dem Kunden, und nicht durch uns durchzuführen. Dabei könnten Wegzeiten, Kilometergeld oder Versandkosten anfallen. Wird die Garantieabwicklung durch uns durchgeführt (wenn keine Herstellergarantie vorliegt) werden die beanstandeten Komponenten an den Hersteller eingesandt und nach Abwicklung des Falles, falls die Reklamation anerkannt wird, durch den Hersteller ausgetauscht. Im Sinne des Services an unseren Kunden behalten wir uns vor, die reklamierten Komponenten zur Verkürzung der Abwicklung selbst auszutauschen, ein Rechtsanspruch des Kunden auf diese Vorgehensweise besteht jedoch nicht. Werden uns Produkte mit einem angeblichen Defekt zur Garantieabwicklung übergeben, der Test dieser Produkte aber eine ordnungsgemäße Funktion ergibt, sind wir berechtigt die angefallenen Testkosten in Rechnung zu stellen. Probleme dieser Art treten im Computerbereich häufig durch unsachgemäßen Einbau, durch Inkompatibilitäten mit anderen Komponenten des Kunden oder falschen Einstellungen auf. Eine notwendige Software-Installation durch etwaige Hardwareschäden ist kostenpflichtig. Bei allen Softwareprodukten ist keine Garantieleistung möglich! Jeglicher Garantieanspruch erlischt bei Eingriffen, die der Kunde oder ein nicht durch uns schriftlich autorisierter Partner vorgenommen hat. Bei Einsätzen außerhalb der normalen Geschäftszeiten (Werktags von 8:00 bis 17:00) kann der doppelte Stundensatz in Rechnung gestellt werden. Grundsätzlich unterscheiden wir zwischen dem "Vor Ort"- und dem "Bring In-Service".
5. Service:
5.1. Vor Ort-Service: Das "Vor Ort-Service" muss auf der Rechnung vermerkt sein und unterliegt folgenden Regeln: Wünschen Sie einen vor Ort-Servicetechniker, so wird sich an Werktagen im Normalfall binnen 48 Stunden ein autorisierter Servicepartner mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Reparaturtermin vereinbaren. Sie benötigen folgende Daten: Geräteseriennummer (Aufkleber auf der Geräterückseite), Adresse und Telefonnummer (tagsüber erreichbar), Kaufdatum. Das Vor Ort-Service kann ausschließlich in Österreich in Anspruch genommen werden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das vor Ort-Service nur bei einem Hardwaregarantiefall (das ist eine nicht vom Anwender verursachte Fehlfunktion) kostenlos in Anspruch genommen werden kann.
Der Serviceeinsatz muss verrechnet werden wenn:
a) Zum vereinbarten Termin niemand anwesend war, und das Callcenter nicht rechtzeitig verständigt wurde.
b) Ein Fehler selbst behoben, und dies nicht rechtzeitig dem Callcenter gemeldet wurde.
c) Ein nicht vom Hersteller verursachter Software- bzw. Installationsfehler oder dgl. vorlag.
d) Der Fehler von einem Fremdgerät oder einer Fremdkomponente verursacht wurde.
5.2. Bring In-Service: Die Geräte sind ausschließlich nach Anforderung einer Rücksendenummer im Originalkarton oder einer gleichwertigen Verpackung an eine angegebene Adresse unfrei zu schicken. Bitte beachten Sie, dass wir keine Haftung für Transportschäden übernehmen können, die insbesondere durch schlechte Verpackung verursacht wurden.
6. Lizenzrechte:
Der Kunde darf die Software nur im Ausmaß der gekauften Lizenzen und nur gemäß den Lizenzbedingungen des Softwarelieferanten bzw. Softwareherstellers verwenden. Die Installation von durch den Kunden beigestellter Software erfolgt ohne Überprüfung der lizenzrechtlichen Gültigkeit.
7. Allgemeine Bestimmungen:
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Gänserndorf. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein, wird dadurch die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.

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